Arzthaftung und Medizinrecht

ärtztliche Fehlbehandlung, Vertragsarzt, Praxisgemeinschaft Arzthaftung: Wenn der Arzt Fehler macht

Medizinrecht umfasst zunächst das klassische Recht der Arzthaftung, also die Schadensersatz- und Schmerzensgeldproblematik, sei es aus Aufklärungspflichtverstössen oder aus ärztlicher Fehlbehandlung.

 

Aber auch berufsrechtliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang der ärztlichen Zulassung, gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltungen, Gründung und Auseinandersetzung von ärztlichen, beruflichen Zusammenschlüssen und Praxisgemeinschaften, ebenso wie die Nachfolgeplanung und diesbezügliche Vertragsgestaltungen sind neben dem reinen Arzthaftungsrecht Teil des Rechtsgebiets Medizinrecht.

 

Abrechnungsfragen zu strittigen Punkten im Verhältnis zum Vertragsarzt, Fragen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und damit zusammenhängende Vergütunsfragen belasten das Arzt-Patienten Verhältnis und sollten von externen Beratern gelöst werden.

 

Ihr Ansprechpartner im Recht der Arzthaftung in Landsberg | München:

 

RA Bernd Lichtenstern

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