Bau- und Werkvertragsrecht

Privates Baurecht

privates Baurecht, Architektenvertrag, Nachbarrechtsgesetz Baurecht: Konflikte zwischen Handwerker und Architekten, Bauunternehmer und Bauherr

Im Baurecht unterscheiden wir zwischen öffentlich-rechtlichem Baurecht und dem privaten Baurecht, das hier bei Lichtenstern & Partner ausschließlich behandelt wird.

 

Während das öffentliche Baurecht, wie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, unter staatlicher Aufsicht steht und von den zuständigen Behörden überwacht wird, konzentrieren wir uns in unserer Beratung hauptsächlich auf das private Baurecht. Dabei geht es um Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum, Nachbarrecht und vor allem Werkverträge regeln, die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben abgeschlossen werden, wie zum Beispiel:

  • Architektenverträge
  • Bauverträge mit Bauunternehmen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern wegen Baumängeln usw.
  • Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer

 

In den Auseinandersetzungen zwischen privaten Unternehmen im Baurecht dreht es sich oft um die Anwendung und inhaltliche Auslegung der VOB/B, der Verdingungsordnung für Bauleistungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Bauherren und Handwerkern orientieren sich in der Regel am Baurecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und speziell im Werkvertragsrecht geregelt ist.

 

Für unsere Mandanten, darunter auch Architekten, spielt die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, eine wichtige Rolle.

 

Wenn Sie Fragen zum Baurecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Baurecht in Landsberg und München ist Rechtsanwalt Bernd Lichtenstern.

 

 

Werkvertragsrecht

Handwerk hat den Daumen oben, wenn das Werk ordentlich erstellt ist


In der Welt der Werkverträge nach BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) dreht sich alles um das Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer, der das Werk herstellt und einen bestimmten Erfolg verspricht, und dem Besteller. Beide können Unternehmer oder Verbraucher sein - eine vielfältige Beziehung, die unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen abdeckt.

 

Werkverträge sind besonders im Arbeitsrecht bekannt und werden oft von Selbständigen wie Ingenieuren, Architekten und IT-Experten geschlossen. Leider gibt es jedoch auch negative Beispiele wie Werkvertragsarbeiter, insbesondere in Bereichen wie Baustellen oder der Fleischindustrie, die oft aus osteuropäischen Ländern stammen und deren Auftraggeber versuchen, Sozialabgaben zu sparen, was zu einer Beeinträchtigung ihrer sozialen Standards führt.

 

Aber Werkverträge sind auch im alltäglichen Leben präsent, wenn Handwerker ihre Dienstleistungen erbringen, sei es bei der Reparatur Ihres Autos oder der Verlegung von Fliesen in Ihrem Zuhause.

 

Bei uns sind Sie gut aufgehoben, egal ob Sie ein Handwerker sind, der um seinen Werklohn besorgt ist, oder ein Besteller, der Mängel beanstandet. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen der Abnahme, Mängel, Gewährleistung sowie Haftungs- und Verjährungsfragen geht.

 

Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Werkvertragsrecht ist RA Bernd Lichtenstern.

 

 

Newsticker zur Photovoltaik:


Anrufen

E-Mail

Anfahrt