Strafrecht

Materielles und formelles Strafrecht

Strafrecht heißt nicht sofort Gefängnis

Strafrecht unterscheidet materielles Strafrecht und formelles Strafrecht oder Strafprozessrecht.

 

Das materielle Strafrecht beschreibt im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen die Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Handlung oder Unterlassung und deren Rechtsfolgen.

  
Das formelle Strafrecht meint das Strafverfahrensrecht, also das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts, v.a. im Strafprozess- und Strafvollstreckungsrecht.
 
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RA Bernd Lichtenstern

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstraftaten sind kein Kavaliersdelikt

Spezielle Vorschriften im Strafgesetzbuch fassen das sog. Wirtschaftsstrafrecht zusammen, also Bankrott, Buchhaltungsdelikte, Gläubigerbegünstigung ud Insolvenzverschleppung, aber auch Betrugshandlungen, Untreue und Steuerstraftaten sind typisch für wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte.

 

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht bewährt sich der unternehmerisch denkende Verteidiger, der die Brücke schlagen kann zwischen dem, wie manch Unternehmer denkt und wie die Staatsanwaltschaft und die Strafrichter einen Sachverhalt aufarbeiten. Geschick in der Verhandlungsführung und Kommunikationsstärke ist dann gefragt.

   

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RA Bernd Lichtenstern
Maximilian Seebrecht

Ordnungswidrigkeiten

Rotlichtverstöße zählen zu typischen Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld geahndet werden können

Anders als das echte Strafrecht mt seiner Unterscheidung nach Verbrechen und Vergehen und der Bestrafung mit Freiheitsstrafe und Geldstrafen sanktioniert das Ordnungswidrigkeitenrecht Verstöße lediglich mit Bußgeldern, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben aber auch sehr viel höher liegen können und u.a. in vielen Verwaltungsvorschriften niedergelegt und meist durch einen Katalog pauschal festgesetzt sind.

 

 


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