Unterhalt

Nicht nur zwischen Ehegatten, bei Trennung und Scheidung gibt es verschiedene Unterhaltstatbestände, die immer dann kompliziert werden, wenn Kinder vorhanden sind.

 

Auch die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern und - oft unbeachtet - der Kinder gegenüber den Eltern können eine Rolle spielen, die die Beteiligten gar nicht bedacht haben, vor Allem beim sog. Sozialhilferegress, also wenn der Staat zunächst für Unterhalt beispielsweise der älteren Generation aufkommt und dann nachfolgende Generationen für die Sozialleistungen in Regress nimmt.

 

Soweit muss es aber nicht kommen, wenn intelligente Lösungen zu Lebzeiten gerade im Hinblick auf die Weitergabe des eigenen Vermögens an die nachfolgenden Generationen so geplant und umgesetzt werden, dass der eigene Unterhalt im Alter nicht gefährdet ist.

 

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RAin Anette v.Roedern


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