Versicherungsrecht

Der Versicherungsvertrag ist in Deutschland ein privatrechtlicher Vertrag, Regelungen hierzu finden sich vorrangig im VVG, aber auch zahlreichen anderen Rechtsvorschriften. Daneben stehen die Vorschriften der Sozialversicherung, der Seeversicherung und der Rückversicherung.

Neben den gesetzlichen Normen sind die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Vertragsbestimmungen von zentraler Bedeutung, die in der Vertragsurkunde (Versicherungsschein) dokumentiert sind und vielgestaltige Mitteilungs- und Anzeige-, aber auch u.U. Handlungspflichten (Obliegenheiten) auslösen mit je gravierenden Rechtsfolgen für den Leistungsfall.

Unterschieden werden nach den versicherten Risiken z.B.

  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Reiseversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

... und zahlreiche andere.

 

Ihr Ansprechpartner: RA Bernd Lichtenstern
 

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