Zwangsvollstreckung

Für unsere Mandanten führen als Rec htsfachwirtin und als Juristin bestens ausgebildete Mitarbeiterinnen nicht nur Forderungskonten, sondern vollstrecken die titulierten Forderungen aus Urteilen, notariellen Urkunden oder Anwaltsvergleichen.

 

Pfändungsmaßnahmen in Lohn, Konto oder Ausbringung einer Zwangsgrundschuld, Taschengeldpfändung, Unterhaltspfändung, Zwangsversteiegrung und viele andere Vollstreckungsmaßnahmen werden professionell durchgeführt, in der Regel ohne dass unsere Mandanten von dem ganzen Aufwand im Zusammenhang der Ausfindigmachung des Schuldners, dessen pfändbarem Vermögen, Auswertung von sog. Offenbarungseidprotokollen, amtlichen Registern und Internetrecherchen etwas mitbekommen, bis zu dem Zeitpunkt, wenn - manchmal erst nach Jahren - die eingetriebenen Gelder ordentlich abgerechnet an den Mandanten weiter geleitet werden.

 

Manchmal aber geht es auch anders herum, dann wird unter Umständen von der Gegenseite vollstreckt und dann muss z.B. rasch einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden oder/und eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht.

 

Ihr Ansprechpartner im Referat Zwangsvollstreckungsrecht in Landsberg | München: 

 

RA Bernd Lichtenstern


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