Honorare für Anwalt und Steuerberater

Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung kann entweder durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Außergerichtlich können Anwälte ihre Vergütung frei vereinbaren, jedoch müssen dabei die gesetzlichen Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG beachtet werden. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden, aber es ist möglich, eine höhere Vergütung als die gesetzliche festzulegen, beispielsweise durch eine zusätzliche Erfolgsprovision für den Anwalt.

 

Das RVG besteht aus dem Gesetzestext und einem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält allgemeine gebührenrechtliche Vorschriften, während das Vergütungsverzeichnis die spezifischen Gebührentatbestände festlegt. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich richten sich die Gebühren entweder nach dem Gegenstandswert des Mandats oder nach einem festen Betrag. Dieses System der aufwandsunabhängigen Vergütung zielt darauf ab, eine Ausgleichsfunktion zu schaffen: Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen die Kosten für Mandate mit geringem Gegenstandswert, die oft mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden sind, teilweise abfedern.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer oder dem juris Anwaltsgebührenrechner

Vergütung in der Steuerberatung

Die Vergütung in der Steuerberatung ist vorwiegend in dern Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Für viele Tätigkeiten bieten wir aber auch Stundensätze oder Pauschbeträge an.

Mandatierung

Die Mandatierung eines Anwalts oder Steuerberaters bedeutet, dass Sie diesen damit beauftragen, Sie in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und ggf. zu vertreten.

 

Die Mandatierung beinhaltet also die Erlaubnis, in Ihrem Namen zu handeln und Ihre Interessen vor Gericht oder in anderen rechtlichen Angelegenheiten z.B. mit gesonderter Finanzamtsvollmacht gegenüber dem Finanzamt auch laufend zu vertreten.

 

Die Mandatierung erfolgt entweder auf Basis der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. Steuerberatergebührenverordnung nach Gegenstandswerten oder durch Abschluss eines Mandatsvertrags, in dem die genauen Aufgaben und die Vergütung z.B. auf Stundenbasis festgelegt werden.

Mit dem gesetzlichen Gebührensatz ist nicht nur die Arbeit des Rechtsanwalts oder Steuerberaters bezahlt, sondern auch der gesamte Geschäftsbetrieb der Kanzlei wird hierüber finanziert. 

 

Gerade in der Vertragsgestaltung wird angesichts meist hoher Gegenstandswerte, die häufig auch nur schwer zu definieren sind, regelmäßig Abrechnung nach Stunden gesondert schriftlich vereinbart, die je nach Schwierigkeit, aufgewendetem Fachwissen und Haftungsrisiko des Anwalts stark variieren können.

 

Wir geben Ihnen vor Mandatsbearbeitung im ersten Beratungsgespräch in der Regel eine Kostenschätzung, um das Kostenrisiko begrenzen zu können.

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

 

Selbstverständlich haben Sie auch einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, wenn Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.

 

Beratungshilfe beantragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht und legen den Beratungshilfeschein dem Anwalt Ihres Vertrauens vor.

 

Prozesskostenhilfe können Sie auch über uns beantragen. Hierzu benötigen wir den von Ihnen vorausgefüllten Prozesskostenhilfeantrag. Gerade in Scheidungsverfahren ist dieses ein probates Mittel für viele Menschen, die sich ansonsten eine Prozessvertretung nicht leisten könnten.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Gesprächstermin vereinbaren?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt