P-Konto Bescheinigung online

Pfändungsfreies P-Konto online beantragen?

Seit 1.7.2010 kann jeder Bundesbürger, der im Besitz eines Giroeinzelkontos ist und mit Kontenpfändungen kämpft, den Schutz des pfändungsfreien P-Kontos in Anspruch nehmen und einen gewissen Betrag so von Zugriffen Dritter freistellen lassen. 
 

Update 2021: Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl. I S. 2466), wurde das P-Konto weiterentwickelt. Dieses Gesetz ist weitgehend am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Für Schuldnerinnen und Schuldner wurden damit zahlreiche Verbesserungen eingeführt. So z.B. dürfen jetzt Geldbeträge bis zu drei Monate lang angespart werden. Außerdem kann die Pfändungsfreiheit auch für die Nachzahlung von Sozialleistungen (z.B. aus SGB II oder SGB XII) bescheinigt werden. Zudem wurde die Handhabbarkeit der Vorschriften für den Kontopfändungsschutz optimiert, indem die gesetzlichen Regelungen übersichtlicher gestaltet wurden.

Wozu eine P-Konto Bescheinigung?

Sie benötigen eine P-Konto Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer kontoführenden Bank. Über unseren Service im Online-Verfahren erhalten Sie eine auf Ihre private Situation abgestimmte Bescheinigung. Ganz egal, ob Sie alleinstehend sind, Unterhalt für Kinder bezahlen oder bei sich zu Hause eine Familie zu versorgen haben.

Jeder Kontoinhaber hat seit 01.07.2010 einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber bei der Sparkasse/Bank beantragt werden. Jede Person darf nur ein Konto -als Einzelkonto- als P-Konto führen.

 

Das Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages des § 850 c ZPO wird nicht von einer Pfändung erfasst („Basispfändungsschutz“). Auf die Art der Einkünfte kommt es nicht an. Der automatisch gewährte Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöhen.

Reicht der Grundfreibetrag/Sockelbetrag bzw. der erhöhte Sockelbetrag auf dem P-Konto nicht aus, kann der Vollstreckungsschuldner eine individuelle Kontofreigabe beim Vollstreckungsgericht beantragen (Beispiele: Besondere Aufwendungen im Rahmen der Erwerbstätigkeit oder der Unterhaltspflichten; der pfandfreie Betrag ist gem. der Tabelle zu § 850 c ZPO höher, da Arbeitseinkommen bereits gepfändet ist; der Schuldner wird durch die Pfändung sozialhilfebedürftig; etc.)

Wer erteilt eine P-Kontobescheinigung?

 

U.a. wir erstellen P-Konto Bescheinigungen. Die Umstände, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages berechtigen (z. B. Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen) sind durch geeignete, aktuelle Unterlagen der Sparkasse/Bank nachzuweisen (z. B. Lohnabrechnungen; Leistungsbescheid über Sozialleistung oder Bescheinigung). Von Ihrer kontoführenden Bank können nur  Bescheinigungen bestimmter Stellen oder Personen von der Sparkasse/Bank akzeptiert werden (z.B. Familienkassen, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldnerberatungsstellen und natürlich Rechtsanwälte).

Es besteht für die bestimmten Stellen oder Personen keine Ausstellungspflicht einer solchen Bescheinigung!

Welcher Betrag wird auf Ihrem Konto pfandfrei gestellt?

 

Die Höhe des freigestellten Verfügungsrahmens ist in drei Stufen aufgebaut:

 

1. Stufe: freier Sockelbetrag durch Einrichtung des P-Kontos; keine weiteren Anträge nötig

 

Mit der Einrichtung des P-Kontos ist ein Betrag in Höhe von monatlich 

 

EUR 1.410,00


automatisch pfändungsfrei (Stand 1.7.2023).

 

 

2.  Stufe: Anhebung Sockelbetrag durch P-Konto Bescheinigung

 

Durch die Bescheinigung werden zusätzlich pauschal freigestellt (Stand 1.7.2023):

 

EUR 527,76

 

für die 1. Person für die der Kontoinhaber Unterhalt gewährt oder Leistungen nach SGB II o. XII entgegennimmt
sowie (Stand 1.7.2023)

 

EUR 294,02

 

für jede weitere unterhaltsberechtigte (2.-5.) Person!

 

 

3. Stufe: Anhebung Sockelbetrag durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts auf Antrag nach § 85 k Abs. 4 ZPO

 

Im Verfahren der Stufe 3 können alle weiteren nicht pfändbaren Beträge, die noch nicht von einer Bescheinigung abgedeckt sind zusätzlich freigestellt werden, so z.B.:

 

  • einmalige Sozialleistungen, wiederkehrende Sozialleistungen für Mehraufwand Gesundheitsschaden, Kindergeld und andere Sozialgeldleistungen für Kinder
  • Aufstockung des Sockelbetrags auf den tatsächlichen individuellen unpfändbaren Betrag (z.B. wichtig bei Arbeitseinkommen).

 

Achtung: Ein nicht verbrauchter Freibetrag kann auf die nächsten 2 Kalendermonate übertragen werden (Höchstbetrag auf dem Konto ist allerdings nur der zweifache Freibetrag).

Welche Kosten entstehen für die Erteilung einer P-Konto Bescheinigung?

Die Erteilung einer P-Konto Bescheinigung ist bei uns nicht kostenfrei. Wir erheben für eine einfache Bescheinigung über den Grundfreibetrag einen Kostenbeitrag von € 100,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer, insgesamt somit € 119,00. Ist eine Begleitung zum Vollstreckungsgericht notwendig oder sind sonst Besonderheiten zu beachten, entstehen zusätzliche Kosten, die wir Ihnen auf Anfrage nennen.

In drei Schritten zur P-Konto Bescheinigung?


1. Sie laden das Formular zur Datenaufnahme P-Konto Bescheinigung herunter, füllen dieses aus und senden es an uns mit den angegebenen Unterlagen:

 

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge des kompletten vorangegangenen Monats bis zum Tag der Antragstellung
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (Stammbuch, Urkunden)


Sollten die notwendigen Unterlagen nicht beigefügt sein, kann keine P-KontoBescheinigung erteilt werden und Sie erhalten Ihre Unterlagen zurück, mit der Aufforderung schnellst möglich diese vorzulegen!

2. Wir übersenden Ihnen nach ordnungsgemäßem Vorliegen des Formulars Datenaufnahme und der erforderlichen Unterlagen eine Kostenrechnung, die Sie bezahlen.

3. Sie erhalten von uns nach Geldeingang die gewünschte P-Konto Bescheinigung, basierend auf Ihren Daten und Unterlagen, die Sie zur Vorlage bei Ihrer Bank verwenden können.


In folgenden
Fällen bitte unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen !

  • Umwandlung in P-Konto bei laufendem Dispo
  • Umwandlung eines noch nicht gepfändeten Kontos – Konto sollte bei Umwandlung auf "0" sein! Sollten Sie eine erhöhte Freistellung benötigen, können Sie dies beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, dieses löst allerdings weitere Kosten aus, die wir Ihnen auf Ihre Anfrager hin dann bekannt geben.
        

         Ihr Ansprechpartner:
         
         Rechtsanwalt Bernd Lichtenstern 

 


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