FAQs zum Insolvenzverfahren
Um ein Insolvenzverfahren einleiten zu können, muss ein Insolvenzgrund vorliegen. Für natürliche Personen gilt der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit, für juristische Personen ergänzend die Überschuldung. Die drohende Zahlungsunfähigkeit gibt ein Recht zum Insolvenzantrag, statuiert aber keine Pflicht. Es gibt (nur) folgende 3 Insolvenzgründe:
Das Insolvenzverfahren für Verbraucher gliedert sich in drei Teile:
Bei der Unternehmensinsolvenz entfällt der für die Verbaucherinsolvenz obligatorische Schuldenbereinigungsversuch, es kann bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (s.o.) ohne Weiteres Insolvenz beantragt werden. Im Rahmen der Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenzverfahren) ist der Blick auch auf Folgendes zu richten, wobei das hier mitaufgeführte Planverfahren für Verbraucher genau bedacht werden muss, ob es im Einzelfall sinnvoll eingesetzt werden kann: