E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

Die E-Rechnung gemäß EN 16931 ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt oder empfangen wird und elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Das ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge.

 

Bei der Einführung der E-Rechnung arbeiten wir als Kanzlei mit der DATEV zusammen, denn die E-Rechnungs­plattform der DATEV bietet Ihnen:

  • eine zukunftssichere Lösung zum Erstellen von elektro­nischen Rechnungen
  • eine Empfangs- und Versandmöglichkeit von E-Rechnungen ab dem Jahres­wechsel 2024/25
  • die Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben

Zusätzlich werden alle künftig zu erwartenden Anforderungen in der DATEV E-Rechnungs­plattform rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

Sie vermeiden damit hohen bürokratischen Aufwand durch die ansonsten zukünftig verpflichtende Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt!

 

Ihre gesetzlichen Pflichten im zeitlichen Überblick:

Heute

Vorrang von Papierrechnungen, andere Formate wie z. B. PDF möglich; Vorbereitung auf E-Rechnungs­pflicht sinnvoll

 

01.01.2025

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen; Versand möglich

01.01.2027

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800 T€

Ab 2028

Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen

Durchgängig und vernetzt: der digitale Workflow

  • Ob beim effizienten Erstellen und Empfangen von E-Rechnungen – oder bei der Anbindung der Buchführung: Gerade für kleine Unternehmen hat die DATEV E-Rechnungs­plattform spürbare Vorteile. Nach der einmaligen Registrierung stehen Basisfunktionen kostenlos zur Verfügung. Und wenn Sie eine einfache Lösung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen benötigen, können Sie das entsprechende Modul einfach kostenpflichtig dazubuchen.
  • Spätere Ausbaustufe: Weiterleitung der E-Rechnungen direkt an DATEV Unternehmen online. Schaffen einer Basis für effiziente Rechnungsprozesse mit durchgängigem digitalem Workflow.
  • Verwendung etablierter digitaler Standards für E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD 2.x

Praktisch und flexibel: die E-Rechnungs­schreibung

  • Lösung für alle, die keine andere Software zum Erstellen von E-Rechnungen einsetzen.
  • Das Modul kann für 5 Euro jährlich zur DATEV E-Rechnungs­plattform dazu­gebucht werden.

Transparent und übersichtlich: das E-Rechnungs­postfach

  • Sämtliche Rechnungseingangs- und -ausgangs­prozesse immer im Blick.
  • Sie erhalten Rückmeldungen über Versandstatus und Eingang bei Geschäftspartnern.
  • Bereitstellung einer eigenen E-Mail-Adresse im Postfach für eingehende E-Rechnungen sowie einer integrierten Virenprüfung.
  • Digitale Vernetzung Ihres Unternehmens mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.

Bereiten Sie sich jetzt vor - sprechen Sie uns jetzt an

Auch wenn die E-Rechnungs­pflicht erst 2025 gilt:

  • Je schneller Sie umstellen, desto früher profitieren Sie von den Vorteilen der E-Rechnung.
  • Sie können die elektronische Rechnungsstellung in aller Ruhe ausprobieren.
  • So können Sie Ihr Unternehmen perfekt vorbereiten und vermeiden Hektik und Umstellungsstress.

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

 


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