E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Die E-Rechnung gemäß EN 16931 ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt oder empfangen wird und elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Das ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge.
Bei der Einführung der E-Rechnung arbeiten wir als Kanzlei mit der DATEV zusammen, denn die E-Rechnungsplattform der DATEV bietet Ihnen:
- eine zukunftssichere Lösung zum Erstellen von elektronischen Rechnungen
- eine Empfangs- und Versandmöglichkeit von E-Rechnungen ab dem Jahreswechsel 2024/25
- die Erfüllung der ab 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben
Zusätzlich werden alle künftig zu erwartenden Anforderungen in der DATEV E-Rechnungsplattform rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Sie vermeiden damit hohen bürokratischen Aufwand durch die ansonsten zukünftig verpflichtende Meldung von (Einzel-)Umsätzen an das Finanzamt!
Ihre gesetzlichen Pflichten im zeitlichen Überblick:
Durchgängig und vernetzt: der digitale Workflow
- Ob beim effizienten Erstellen und Empfangen von E-Rechnungen – oder bei der Anbindung der Buchführung: Gerade für kleine Unternehmen hat die DATEV E-Rechnungsplattform spürbare Vorteile. Nach der einmaligen Registrierung stehen Basisfunktionen kostenlos zur Verfügung. Und wenn Sie eine einfache Lösung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen benötigen, können Sie das entsprechende Modul einfach kostenpflichtig dazubuchen.
- Spätere Ausbaustufe: Weiterleitung der E-Rechnungen direkt an DATEV Unternehmen online. Schaffen einer Basis für effiziente Rechnungsprozesse mit durchgängigem digitalem Workflow.
- Verwendung etablierter digitaler Standards für E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD 2.x
Praktisch und flexibel: die E-Rechnungsschreibung
Transparent und übersichtlich: das E-Rechnungspostfach
- Sämtliche Rechnungseingangs- und -ausgangsprozesse immer im Blick.
- Sie erhalten Rückmeldungen über Versandstatus und Eingang bei Geschäftspartnern.
- Bereitstellung einer eigenen E-Mail-Adresse im Postfach für eingehende E-Rechnungen sowie einer integrierten Virenprüfung.
- Digitale Vernetzung Ihres Unternehmens mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
Bereiten Sie sich jetzt vor - sprechen Sie uns jetzt an
Auch wenn die E-Rechnungspflicht erst 2025 gilt:
- Je schneller Sie umstellen, desto früher profitieren Sie von den Vorteilen der E-Rechnung.
- Sie können die elektronische Rechnungsstellung in aller Ruhe ausprobieren.
- So können Sie Ihr Unternehmen perfekt vorbereiten und vermeiden Hektik und Umstellungsstress.
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!