Honorare Anwalt und Steuerberatung
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Höhe
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind außergerichtlich statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren jedoch können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich und findet ihren Ausdruck z.B. in der Definition einer zusätzlichen Erfolgsprovisionierung des Anwalts.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert oder nach einem festen Betragsrahmen. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden: Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert, die für den Anwalt häufig ein betriebswirtschaftliches Verlustrisiko bedeuten, ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer oder dem Anwaltsgebührenrechner.
Vergütung in der Steuerberatung
Die Vergütung in der Steuerberatung ist vorwiegend in dern Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Für viele Tätigkeiten bieten wir aber auch Stundensätze oder Pauschbeträge an.
Mandatierung
Wenn Sie uns mandatieren, also uns einen Auftrag zur Beratung oder Vertretung erteilen, erklären Sie sich wie folgt einverstanden:
- Es gelten für den von Ihnen erteilten Geschäftsbesorgungsauftrag gerichtet auf anwaltliche oder/und steuerberatende Dienstleistungen die Mandatsbedingungen der Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater als vereinbart, die hier einsehbar sind und als pdf herunter geladen und ausgedruckt werden können.
- Die Datenschutzerklärung (einsehbar hier) habe ich gelesen und erkläre mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten sowie der Einsichtnahme durch einen zugelassenen Auditor im Rahmen der ISO-Zertifizierung der Kanzlei einverstanden.
- Auch ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt ist kostenpflichtig, § 34 RVG. Daher erfolgt jede Erstberatung, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, auf Stundenbasis. Eine Anrechnung der Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 RVG wird ausgeschlossen.
- Es gelten für die Erstberatung nachfolgende Stundensätze als vereinbart:
Rechtsanwalt € 220,00 zzgl. 19 % USt. = € 261,80
Fachanwalt € 250,00 zzgl. 19 % USt. = € 297,50
Höchstgrenze Erstberatung RA für Verbraucher € 190,00 + 19 % USt. = € 226,10
Steuerberater € 150 zzgl. 19 % USt. = 178,50
Fachberater Internationales Steuerrecht € 180 zzgl. 19 % USt. = 214,20
Im Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 berechnen wir Corona bedingt die verringerte USt mit 16 %
Ergänzend gelten die folgende Belehrung und Erklärungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den mit uns geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag über anwaltliche bzw. steuerberatende Dienstleistungen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Kanzlei Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den mit uns geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf in unserer Kanzlei eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass mit der Beratung oder Vertretung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.
Verlust des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.
Leistungsbeginn
In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange/n ich/wir mit Erteilung des unbedingten Beratungs-/Geschäftsbesorgungsauftrags als Auftraggeber ausdrücklich, dass die Kanzlei Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Kanzlei Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater mein Widerrufsrecht verliere.
Hier ein paar Beispiele anfallender Gebühren außerhalb der Beratung für den schnellen Überblick:
Beispiele € netto | Außergerichtlich | Gerichtlich 1.Instanz | |
Gegenstandswert bis |
1,5 Geschäftsgebühr | 1,3 Verfahrensgebühr | 1,2 Terminsgebühr |
1.000 | 120,00 | 104,00 | 96,00 |
5.000 | 454,50 | 393,90 | 363,60 |
10.000 | 837,00 | 725,40 | 669,60 |
50.000 | 1744,50 | 1511,90 | 1395,60 |
Die vorstehenden Beispiele beziehen sich auf eine die anwaltliche Gebühr ohne Umsatzsteuer und ohne Auslagen. Mit dem Gebührensatz ist nicht nur die Arbeit des Rechtsanwalts bezahlt, sondern auch der gesamte Geschäftsbetrieb des Anwalts wird hierüber finanziert. Aus Platzgründen sind besondere Gebührentatbestände wie Betragsrahmengebühren im Strafrecht oder eine Eingungsgebühr, aber auch die entstehenden Kosten für das Gericht nicht eingearbeitet.
Gerade aber in der Vertragsgestaltung wird angesichts meist hoher Gegenstandswerte, die häufig auch nur schwer zu definieren sind, regelmäßig Abrechnung nach Stunden gesondert schriftlich vereinbart, die je nach Schwierigkeit, aufgewendetem Fachwissen und Haftungsrisiko des Anwalts stark variieren können.
Wir geben Ihnen vor Mandatsbearbeitung im ersten Beratungsgespräch in der Regel eine Kostenschätzung, um das sog. Prozesskostenrisiko abschätzen zu können.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Selbstverständlich haben Sie auch einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, wenn Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
Beratungshilfe beantragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht und legen den Beratungshilfeschein dem Anwalt Ihres Vertrauens vor.
Prozesskostenhilfe können Sie auch über uns beantragen. Hierzu benötigen wir den von Ihnen vorausgefüllten Prozesskostenhilfeantrag. Gerade in Scheidungsverfahren ist dieses ein probates Mittel für viele Menschen, die sich ansonsten eine Prozessvertretung nicht leisten könnten.
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