Familienrecht

Ehe und Verwandtschaft

Vater, Mutter, Kind im Familienrecht Hand in Hand

Gerne stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite, um Sie im Familienrecht umfassend zu beraten und zu unterstützen. Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Vertragsgestaltung in den Bereichen:

 

  Ehe

  Lebenspartnerschaft

  Familie

  Verwandtschaft.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Familienrecht in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung

Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Vertretung in prozessualen Auseinandersetzungen im Familienrecht, insbesondere bei Themen wie:

 

  Trennung

  Scheidung

  Unterhalt

  Sorgerecht

 

 

 

Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

 

Betreuung und Pflegschaft

Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Familienrecht Familienrecht als Dokumentengrab? Wir helfen Ihnen bei Betreuung und Pflegschaft

Darüber hinaus sind wir Ihr diskreter Ansprechpartner für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen im Familienrecht, wie:

 

Vormundschaft

Pflegschaft

rechtliche Betreuung

 

 

 

 

 

Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen im Familienrecht zu

 

  Adoption

  Sorgerecht

  Personenstand.

  

Ihr Ansprechpartner bei Betreuung und Pflegschaft in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Handlungsfähigkeit Patientenverfügung: Regeln Sie das, was der Arzt im schlimmsten Fall beachten soll

In einer Gesellschaft, die zunehmend altert, gewinnen gesetzliche Vertretung und Betreuung/Vormundschaft im Familien- und Erbrecht an Bedeutung. Wenn Sie sich Sorgen machen und nach Lösungen suchen, können postmortale Vollmachten, Handlungsanweisungen und Betreuungsverfügungen eine wichtige Ergänzung Ihrer Festlegungen im Erbrecht sein.

 

Besonders in diesem Randbereich des Familien- und Erbrechts ist es entscheidend, ausreichende Vorsorge für den Fall der eingeschränkten eigenen Handlungsfähigkeit zu treffen. Eine Patientenverfügung kann Ihnen hierbei helfen, Ihre Wünsche und Bedürfnisse festzuhalten und sicherzustellen, dass sie respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Ihr Ansprechpartner bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Rechtsprechung im Familienrecht

Vaterschaft - Auskunftsanspruch

 

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.



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