Insolvenz

1. Insolvenz und Sanierung für Verbraucher

Verbraucherinsolvenz hilft beim wirtschaftlichen Neuanfang

Manchmal gerät das Leben außer Kontrolle: Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit können unvorhergesehene Hindernisse darstellen und erfordern eine Neuausrichtung. In solchen Situationen kann die Verbraucherinsolvenz eine sinnvolle Option sein, um nach einer überschaubaren Zeit einen Neuanfang zu ermöglichen.

 

Verbraucher sind Personen, die sich nie selbständig gemacht haben oder ehemalige Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, aber in vielen Fällen kann es sinnvoll sein, um sich von alten Schulden zu befreien und den Neustart zu ermöglichen.

 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren umfasst auch das Restschuldbefreiungsverfahren, das bisher sechs Jahre dauerte und nun auf drei Jahre verkürzt wurde. Diese Verkürzung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

 

Ob jedoch die Insolvenz oder ein außergerichtlicher Abfindungsvergleich die bessere Alternative ist, sollte gut überlegt werden. Wir unterstützen Sie bei Gesprächen mit Gläubigern und erarbeiten Sanierungskonzepte außerhalb der Insolvenz, um eine schnellere Entschuldung zu erreichen.

 

Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach einer von uns erstellten Bescheinigung den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen.

 

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für Insolvenz und Sanierung in Landsberg und München zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist RA Bernd Lichtenstern, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierung

2. Insolvenz und Sanierung für Unternehmer

Insolvenz und Sanierung für Unternehmer: Am Ende geht es um genaue Kenntnis der Rechtslage


Einzelunternehmer und Geschäftsführer tragen die Hauptlast, wenn es ihrem Unternehmen schlecht geht. Doch wenn das Unternehmen aus eigener Kraft die Krise überwindet und wieder erfolgreich wirtschaftet, gibt es keine Schuldzuweisungen. Das kann durch Anpassungen an das Marktumfeld oder interne Maßnahmen geschehen. Leider halten viele Unternehmer trotz offensichtlicher Krisensituation am Status quo fest. In solchen Fällen kann die Insolvenz persönliche Haftung und sogar Straftaten zur Folge haben.

 

In unserer Beratung im Bereich Insolvenz und Sanierung sehen wir häufig, dass Unternehmenskrisen vielfältige Ursachen haben können: von Marktbedingungen über Produktzyklen bis hin zu persönlichen Belastungen wie Scheidung, Krankheit oder Burnout.

 

In unseren FAQs zum Insolvenzverfahren für Unternehmen finden Sie detaillierte Informationen zur Unternehmensinsolvenz sowie einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens, einschließlich der Insolvenzgründe und der verschiedenen Verfahrensarten wie Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.

 

Hinweise zur Verkürzung der Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung innerhalb drei Jahre für Unternehmer finden Sie im vorherigen Abschnitt für Verbraucher. 

 

Rechtzeitige Beratung im Bereich Insolvenz und Sanierung ist keine Kostenfrage, sondern kann Ihr Unternehmen vor schwerwiegenden Folgen bewahren.

 

Ihr Ansprechpartner im Bereich Insolvenz und Sanierung: RA Bernd Lichtenstern, Fachanwalt für Insolvenzrecht

3. Sanierung statt Insolvenz?

Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen

Wir verstehen, dass es in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten oft schwer ist, den Kopf über Wasser zu halten. Andererseits wissen Sie, dass mit der Insolvenz nicht nur das eigene Lebenswerk gefährdet sein kann, sondern auch unangenehme Folgen drpohen und Sie scheuen sich vor weitren Schritten.

 

Wir helfen Ihnen, neue Wege zu finden und Ihr Unternehmen zu sanieren, wenn möglich auch ohne den Weg der Insolvenz gehen zu müssen.

 

Nach einem ersten unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot und geben Ihnen einen "roten Faden" zu Ihrem persönlichen Weg durch Insolvenz oder/und Sanierung an die Hand.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen:

 

A. Juristische Begleitung - 10 Kernpunkte zu Insolvenz und Sanierung:

 

  1. Erkennung und Benennung von Krisensituationen
  2. Analyse von laufenden und drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen
  3. Entwicklung legaler Ausweichstrategien
  4. Verhandlungsführung mit Gläubigern
  5. Begleitung gegenüber Staatsanwaltschaft und Sozialversicherungsträgern
  6. Insolvenzplan und Schutzschirmverfahren mit und ohne Eigenverwaltung
  7. Strafverteidigung (Bankrott, Insolvenzverschleppung, Buchhaltungsdelikte, Betrugstatbestände, Hinterziehung von Steuern und Arbeitnehmeranteilen an der Sozialversicherung u.a.)
  8. Erstellung notwendiger Verträge, Satzungen und anderer Regelwerke im Zusammenhang der Neuaufstellung des Unternehmens
  9. Verhandlungen mit Insolvenzverwalter und Pfandgläubigern
  10. Begleitung der persönlichen Sanierung

 

B. Unternehmen neu strukturieren - 10 Punkteplan zu Sanierung statt Insolvenz

  1. Unternehmenspositionierung anhand der Kerngeschäftsfelder
  2. Wettbewerbsanalyse und Beleuchtung des Marktumfelds
  3. Allgemeine Stärken/Schwächen-Analyse, Verbesserunsgpotential benennen
  4. Kommunikations- und Marketingberatung, Zielgruppenanalyse
  5. Vertriebsaufbau bzw. -neustrukturierung
  6. Finanzplanung im Sinne der Liquiditätssteuerung und Planrechnungen, G&V etc.
  7. Entwicklung einer Markt(-wieder-)eintritts- bzw. Markterweiterungsstrategie
  8. Erstellung von Präsentationen für Investoren
  9. Due Diligence, Kapitalakquise, Bankgespräche
  10. Begleitendes Coaching bei der weiteren Umsetzung der gefundenen Strukturen

 

Ihr Ansprechpartner bei Insolvenz und Sanierung in Landsberg | München:

 

RA Bernd Lichtenstern, Fachanwalt für Insolvenzrecht

 

4. Sonderinsolvenzen - Nachlassinsolvenz

Sonderinsolvenz

 

Unter einer Sonderinsolvenz vesteht man ein Insolvenzverfahren, das auf eine bestimmte, abgesonderte Vermögensmasse beschränkt ist.

 

Typische Beispiele hierfür sind das Insolvenzverfahren einer OHG oder KG, eines Nachlasses oder eines Gesamtguts. Im Gegensatz dazu erfasst das normale Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen des Schuldners, sei es einer natürlichen Person (wie ein Verbraucher) oder einer juristischen Person (wie eine GmbH oder AG).

 

Nachlassinsolvenz

 

Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet werden. Gemäß § 1980 BGB besteht für den Erben eine Antragspflicht, sobald er feststellt, dass der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

 

Beim Tod eines Erblassers geht sein Vermögen auf die Erben über, sei es durch gesetzliche Erbfolge oder testamentarische Verfügung. Dieser Nachlass kann jedoch nicht nur aus Vermögenswerten bestehen, sondern auch aus Schulden und finanziellen Verpflichtungen.

 

Um zu verhindern, dass der Erbe für die Schulden des Verstorbenen mit seinem eigenen Vermögen haftet und somit in die Überschuldung gerät, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und das Privatvermögen zu schützen.

 

Das Nachlassinsolvenzverfahren wird durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht in Gang gesetzt, normalerweise das Amtsgericht im Bezirk des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Erbschaft gestellt werden, da danach das Insolvenzverfahren in den meisten Fällen nicht mehr möglich ist.

 

Für weitere Informationen oder Beratung zum Thema Insolvenz und Sanierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist RA Bernd Lichtenstern, Fachanwalt für Insolvenzrecht.

 


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