Arzthaftung und Medizinrecht

ärtztliche Fehlbehandlung, Vertragsarzt, Praxisgemeinschaft Arzthaftung: Wenn der Arzt Fehler macht

Medizinrecht erstreckt sich über verschiedene Aspekte, angefangen bei der klassischen Arzthaftung, einschließlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Aufklärungsmängeln oder ärztlichen Fehlbehandlungen.

 

Doch das Medizinrecht umfasst noch viel mehr: berufsrechtliche Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf ärztliche Zulassungen, Vertragsgestaltungen im Gesellschaftsrecht, die Gründung und Auflösung ärztlicher Zusammenschlüsse und Praxisgemeinschaften sowie Nachfolgeplanung und entsprechende Vertragsgestaltungen sind ebenso Teil dieses Rechtsgebiets wie die reine Arzthaftung.

 

Darüber hinaus stellen Abrechnungsfragen zu strittigen Punkten im Verhältnis zum Vertragsarzt, Fragen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie damit verbundene Vergütungsfragen eine Belastung für das Arzt-Patienten-Verhältnis dar und erfordern häufig externe Beratung.

 

Wir, als Ihr Ansprechpartner im Bereich des Medizinrechts und insbesondere im Recht der Arzthaftung, stehen Ihnen in Landsberg und München zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen helfen wir Ihnen dabei, Ihre Anliegen im Bereich des Medizinrechts erfolgreich zu bearbeiten.

 

Ihr Ansprechpartner im Recht der Arzthaftung und Medizinrecht: RA Bernd Lichtenstern

 

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