Bau- und Werkvertragsrecht
Privates Baurecht
Es ist zwischen öffentlich-rechtlichem Baurecht und hier in der Kanzlei Lichtenstern Rechtsanwälte ausschließlich beratenem privatem Baurecht zu unterscheiden.
Während also das öffentliche Baurecht, insbesondere das Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht hoheitlicher Natur ist und der Aufsicht durch die zuständigen Behörden unterliegt, geht es in
unserer Beratung im Baurecht vorrangig um das private Baurecht, also Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht regeln oder ganz klassisch Werkverträge, die zur
Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden, z.B.
- Architektenvertrag
- Bauvertrag mit Bauunternehmern
- Streitigkeiten mit Handwerkern wegen Baumängeln usw.
- sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer
In den Auseinandersetzungen zwischen privaten Unternehmen im Baurecht geht es häufig um die Anwendung und inhaltliche Auseinandersetzungen rund um die VOB/B, die Verdingungsordnung für Bauleistungen, während sich die Rechtsverhältnisse zwischen privatem Bauherrn und Handwerker in der Regel nach dem Baurecht orientieren, wie dieses im BGB und dort im Speziellen nach den Vorschriften zum Werkvertragsrecht geregelt ist.
Soweit Architekten zu unseren Mandanten zählen, spielt auch die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eine große Rolle.
Ihr Ansprechpartner im Baurecht in Landsberg | München:
Werkvertragsrecht
Werkvertrag bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Werkunternehmer als dem Hersteller eines Werks, der im Ergebnis einen bestimmten Erfolg schuldet, und dem Besteller. Beide Personen können, müssen aber nicht Unternehmer/Verbraucher sein.
Bekannt sind die Werkverträge im Arbeitsrecht, die insbesondere bei Selbständigen (Ingenieure, Architekten, EDV Betreuer) beliebt sind. Daneben gibt es aber auch Auswüchse wie sog. Werkvertragsarbeiter auf Baustellen oder in der Fleischindustrie, in der Regel osteuropäischer Herkunft, deren Auftraggeber Sozialabgaben sparen und so diese Personengruppen ihres sozialen Standards des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitsrechts berauben.
Werkvertrag ist aber auch und vor Allem bekannt, wenn Handwerker ihre Leistungen erbringen und beispielsweise Ihr Auto reparieren oder Fliesen in Ihrem Haus verlegen.
Wir vertreten Handwerker, die um Ihren Werklohn bangen ebenso wie Besteller, die Mängel rügen. Dann dreht sich die Diskussion oft um Abnahme, Mängel, Gewährleistung und Haftungs- sowie Verjährungsfragen.
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