Familienrecht

Ehe und Verwandtschaft

Vater, Mutter, Kind im Familienrecht Hand in Hand

Gern beraten wir Sie im Familienrecht zu allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Vertragsgestaltung des Familienrechts bei

 

  Ehe

  Lebenspartnerschaft

  Familie

  Verwandtschaft.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Familienrecht in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung

 

Ihre Vertretung in prozessualen Auseinandersetzungen im Familienrecht rund um

 

  Trennung

  Scheidung

  Unterhalt

  Sorgerecht

 

runden unser Angebot im Familienrecht ab.

 

 

Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

 

Betreuung und Pflegschaft

Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Familienrecht Familienrecht als Dokumentengrab? Wir helfen Ihnen bei Betreuung und Pflegschaft

Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen im Familienrecht wie

 

Vormundschaft

Pflegschaft

rechtliche Betreuung

 

sind wir diskreter Ansprechpartner.

 

 

 

 

 

 

Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen im Familienrecht zu

 

  Adoption

  Sorgerecht

  Personenstand.

  

Ihr Ansprechpartner bei Betreuung und Pflegschaft in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Handlungsfähigkeit Patientenverfügung: Regeln Sie das, was der Arzt im schlimmsten Fall beachten soll

Gesetzliche Vertretung, Betreuung/Vormundschaft sind Randgebiete im Familien- und Erbrecht, die in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Postmortale Vollmachten und Handlungsanweisungen sowie Betreuungsverfügungen ergänzen Ihre Festlegungen im Erbrecht.

 

Gerade in diesem Randbereich des Familien- und Erbrechts ist es auch notwendig, ausreichende Vorsorge für den Fall der eingeschränkten eigenen Handlungsfähigkeit zu treffen (Patientenverfügung).

 

Ihr Ansprechpartner bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Landsberg | München:

 

RAin Anette v.Roedern

 

Rechtsprechung im Familienrecht

Vaterschaft - Auskunftsanspruch

 

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.



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