Familienrecht
Ehe und Verwandtschaft
Trennung und Scheidung
Betreuung und Pflegschaft
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
In einer Gesellschaft, die zunehmend altert, gewinnen gesetzliche Vertretung und Betreuung/Vormundschaft im Familien- und Erbrecht an Bedeutung. Wenn Sie sich Sorgen machen und nach Lösungen suchen, können postmortale Vollmachten, Handlungsanweisungen und Betreuungsverfügungen eine wichtige Ergänzung Ihrer Festlegungen im Erbrecht sein.
Besonders in diesem Randbereich des Familien- und Erbrechts ist es entscheidend, ausreichende Vorsorge für den Fall der eingeschränkten eigenen Handlungsfähigkeit zu treffen. Eine Patientenverfügung kann Ihnen hierbei helfen, Ihre Wünsche und Bedürfnisse festzuhalten und sicherzustellen, dass sie respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Ihr Ansprechpartner bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Landsberg | München:
Rechtsprechung im Familienrecht
Vaterschaft - Auskunftsanspruch
BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.