Familienrecht
Ehe und Verwandtschaft
Trennung und Scheidung
Betreuung und Pflegschaft
Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen im Familienrecht wie
Vormundschaft
Pflegschaft
rechtliche Betreuung
sind wir diskreter Ansprechpartner.
Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen im Familienrecht zu
Adoption
Sorgerecht
Personenstand.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Gesetzliche Vertretung, Betreuung/Vormundschaft sind Randgebiete im Familien- und Erbrecht, die in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Postmortale Vollmachten und Handlungsanweisungen sowie Betreuungsverfügungen ergänzen Ihre Festlegungen im Erbrecht.
Gerade in diesem Randbereich des Familien- und Erbrechts ist es auch notwendig, ausreichende Vorsorge für den Fall der eingeschränkten eigenen Handlungsfähigkeit zu treffen (Patientenverfügung).
Ihr Ansprechpartner bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Landsberg | München:
Rechtsprechung im Familienrecht
Vaterschaft - Auskunftsanspruch
BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.