Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht als Recht der Handelsvertreter, Handelskauf, Firma etc. das Gesellschaftsrecht als Rechtskreis der Personen- und Kapitalgesellschaften und damit verwandte Rechtsgebiete zum Handels- und Gesellschaftsrecht sind geregelt im BGB, HGB, PartG, GmbHG, AktG und zahlreichen Spezialgesetzen.
 

Die Beratung der Handelsvertreter und ihre Abfindungsansprüche ebenso wie die Beratung des sog. Prinziplas, des Handelsherrn bei der Vertragsgestaltung in diesem beratunsgsintensiven Bereich gehören zum Handelsrecht.

 

 

Ihr Ansprechpartner im Handelsrecht in Landsberg | München | Bernau:

 

RA Bernd Lichtenstern

Ass. jur. Maximilian Seebrecht

 

 

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht behandelt Problemstellungen der Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von handelsrechtlichen Gesellschaften, diese bedürfen ebenso wie die Gestaltung eines schlichten Geschäftsführervertrages oder ein Gewinnverwendungsbeschluss auch umfassender steuerlicher Kenntnisse im Gesellschaftsrecht.

Die Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Auseinandersetzung von Gesellschaften und andere vielschichtige Problembereiche im Gesellschaftsrecht bis hin zu erbrechtlichen Fragestellungen prägen den Beratungsalltag im Gesellschaftsrecht.

 

Ganz gleich ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, Kommanditgesellschaft auch in der Ausprägung der GmbH & Co KG oder die kapitalistisch geprägten Gesellschaften der GmbH oder AG, um nur einige Beispiele zu nennen, bedürfen der organisatorischen und juristischen Begleitung.

 

 

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RA Bernd Lichtenstern

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