Mietrecht - ein Buch mit 7 Siegeln?

Mietrecht - Vertragsgestaltung durch richterliche Rechtsfortbildung?

In Deutschland ist das Mietrecht seit 1.9.2001 vorrangig geregelt im BGB, wobei spezielle Regelungen für Wohnraummietverträge gelten, insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau (WoBindG, II. BVO, NMV, II. WoBauG).

Seit dem 1. Januar 2002 gilt im Mietrecht für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz.

Immer wieder geben im Mietrecht Entscheidungen der für das Mietrecht zuständigen BGH Senate Anlass, seit Jahrzehnten bestehende vertragliche Regelungen neu zu formulieren. Die Kenntnis der laufenden Rechtsprechung im Mietrecht ist daher unerlässlich, um eine adäquate Falllösung im Mietrecht zu bewerkstelligen.

 

Mietrecht befasst sich mit der Ausformulierung von Mietverträgen, Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkosten und deren Abrechnung. Diese Beratungsfelder geben oft Anlass, ein Mietverhältnis einer näheren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Hier lohnt die Mitgliedschaft in einschlägigen Vereinen, die sich auf Fragen rund um das Mietrecht spezialisiert haben (z.B. Haus- und Grundbesitzerverein Ammersee-West. e.V).

 

Unsere Beratung im Mietrecht und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte des Mietrechts aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte im Mietrecht sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.                              

Unsere Leistungen im Referat Mietrecht

Vertrags-gestaltung

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaum-mietverträgen.

Beratung

Wir beraten und unterstützen bei Problemen im laufenden Mietverhältnis, helfen bei Mieterhöhung, Abrechnung und ggf. Kündigung.

Prozess-führung

Wir helfen Ihnen bei der Prozessführung im Räumungs-prozess oder jeglicher anderer Streitigkeit.

Ihr Ansprechpartner im Referat Mietrecht in Landsberg | München:

 

RA Bernd Lichtenstern

Unser Tipp: Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein 

Kosten sparen mit einer Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein

 

Für einen minimalen Jahresbeitrag erhalten Sie mit einer Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein auf Sie Information und Unterstützung sowie an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasste und aktualisierte Musterverträge und Tips.

 

RA Bernd Lichtenstern ist als Mitglied des Vorstands auch Geschäftsführer im Haus- und Grundbesitzerverein Ammersee-West e.V. und steht für Ihre Fragen telefonisch zur Verfügung.

 

Mehr unter https://www.haus-und-grund-ammersee-west.de/startseite.html

 

Bayerische Mietpreisbremse

In Bayern sind Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt vom bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr per Rechtsverordnung nach § 201a Satz 1 BauGb festgelegt worden. Die aktuellen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt finden Sie hier.

 

Das bedeutet, dass In den erfassten Gebieten die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

 

Neben der Mietpreisbremse gilt auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.

 

Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung in den betroffenen Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.


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