In Deutschland ist das Mietrecht seit 1.9.2001 vorrangig geregelt im BGB, wobei spezielle Regelungen für Wohnraummietverträge gelten, insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau (WoBindG,
II. BVO, NMV, II. WoBauG).
Seit dem 1. Januar 2002 gilt im Mietrecht für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz.
Immer wieder geben im Mietrecht Entscheidungen der für das Mietrecht zuständigen BGH Senate Anlass, seit Jahrzehnten bestehende vertragliche Regelungen neu zu formulieren. Die Kenntnis der laufenden
Rechtsprechung im Mietrecht ist daher unerlässlich, um eine adäquate Falllösung im Mietrecht zu bewerkstelligen.
Mietrecht befasst sich mit der Ausformulierung von Mietverträgen, Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkosten und deren Abrechnung. Diese Beratungsfelder geben oft Anlass, ein Mietverhältnis einer
näheren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Hier lohnt die Mitgliedschaft in einschlägigen Vereinen, die sich auf Fragen rund um das Mietrecht spezialisiert haben (z.B. Haus- und Grundbesitzerverein Ammersee-West. e.V).
Unsere Beratung im Mietrecht und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte des Mietrechts aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte
im Mietrecht sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.