Sanierung
Sanierung für Unternehmer
Es gibt angesichts der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation kein allgemeingültiges Patentrezept der betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Sanierung, geschweige denn zur Unternehmenssanierung.
Sinnvollerweise wird bei beabsichtigter Sanierung in oder vor Unternehmensinsolvenzen ein Team aus Fachleuten verschiedenster Professionen gebildet, die Sanierung aus der eigenen Berufspraxis kennen. Die Maßnahmen einer Sanierung setzen an im Portfolio des Unternehmens, in der Organisation oder bei den Finanz- und Kapitalquellen.
++++ WICHTIGER HINWEIS ZU CORONA-SONDERREGELUNGEN ++++
Anwalts- und Gerichtskosten bei insolvenzabwehrender Restrukturierung
Ersetzt werden laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 09.06.2021 künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
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Ihr Ansprechpartner im Referat Sanierung für Unternehmer in Landsberg | München:
Sanierung für Verbraucher
Bei privaten Personen ist eine Sanierung im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz ein Entschuldungsverfahren durchzuführen. Dabei gelingt eine Sanierung häufig bei guter und transparenter Verhandlungsführung auch ohne Insolvenz.
Sei es, dass eine vernünftige und leistbare Ratenzahlung vereinbart werden kann oder auch mit Abstandszahlungen oder speziellen Vereinbarungen gearbeitet wird.
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