Strafvollzugsrecht
Im Strafvollzugsrecht geht es um die Durchsetzung von Rechtspositionen eines Strafgefangenen oder seiner Angehörigen gegenüber der Justizvollzugsanstalt bzw. dem
Justizministerium und der Staatsanwaltschaft.
Strafvollzugsrecht befasst sich mit Hafturlaub, Pfändbarkeit von Bezügen im Strafvollzug, Verlegungsanträgen, Reststrafengesuche und anderem mehr. Die Behandlung der Anliegen des
Strafgefangenen trifft aus dessen Sicht oftmals nur auf den mehr oder minder ausgeprägten Goodwill der Vollzugsbeamten. Strafverteidiger sehen sich häufig nicht in der Lage, nach einer
Verurteilung die notwendige Unterstützung im Strafvollzugsrecht zu leisten. Auch der anstaltseigene Sozialdienst ist hier im Stzafvollzugsrecht oft nicht zuständig, so dass der Gefangene rasch das
Gefühl hat, allein gelassen zu sein gegen eine vermeintlich übermächtige Bürokratie.
Hier das Gespräch mit den richtigen Ansprechpartnern im Strafvollzug zu suchen und vor allem neben der korrekten juristischen Begründung im Strafvollzugsrecht auch den richtigen Ton zu treffen, ist
hohe Kunst. Umso besser, wenn der Betreffende auch die Rechtsgrundlagen im Strafvollzugsrecht kennt.
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