Unfallbearbeitung
Das aktuelle Urteil
Kein rechts vor links am Fachmarktzentrum in Landsberg
Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände haben grundsätzlich beide Parteien das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme zu beachten, da dort ein Fahrer jederzeit damit rechnen muss, dass ein Fahrzeug ein- bzw. ausfährt. Die Gerichte gehen in diesen Fällen überwiegend von einer hälftigen Haftungsverteilung aus.
Nicht jedoch dann, wenn nach der StVO rechts vor links gilt. An solchen Kreuzungen gilt es, dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Dies führt bei einem Unfall dazu, dass nach herrschender Rechtssprechung dem Wartepflichtigen das überwiegende Verschulden angelastet wird und der von rechts Kommende sich lediglich die Betriebsgefahr anrechnen lassen muss.
Obwohl aber bei der Einfahrt auf das Parkplatzgelände am Fachmarktzentrum in Landsberg ein Schild darauf hinweist, dass die StVO gilt, die die rechts vor links Regel für anwendbar erklärt, geht das Amtsgericht Landsberg in seinem Urteil vom 03.02.2014 davon aus, dass die rechts vor links Regelung trotzdem nicht anzuwenden sei. Dies gelte auch nicht bei der Einfahrt des von rechts aus einer Parkgasse kommenden Fahrzeugs auf die breitere Zubringerstraße auf dem Parkgelände.
Aber auch tatsächlich gehen die meisten Verkehrsteilnehmer am Fachmarktzentrum davon aus, dass rechts vor links zu beachten ist und verhalten sich entsprechend.
Unfallbearbeitung bei Sachschaden
Ein Verkehrsunfall mit nachfolgenden Personen- und nicht nur belanglosen Sachschäden stellt viele Beteiligte häufig vor eine Vielzahl von Problemen, zumal wenn noch die eigene Gesundheit
beeinträchtigt ist.
Hinzu kommen oft genug strafrechtliche Ermittlungen der Polizei auch gegen die eigene Person.
Schnelle Reaktion und juristisch optimales Verhalten gegenüber Ermittlungsbehörden, diversen Versicherungen und Arbeitgeber, aber auch die Beauftragung versicherungsunabhängiger Gutachter etc.
verhindert weitergehenden Schaden.
Unfallbearbeitung bei Personenschaden
Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Regressansprüche der gegnerischen Krankenversicherung und bei Ausfall des Versorgers auch Unterhaltsansprüche der Angehörigen oder lebenslange Renten bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sehr teuer werden.
Und noch viele andere Problemfelder mehr werden berührt, wenn es bei einem Verkehrsunfall zum Schlimmsten kommt: Der Verletzung oder gar Tötung von Menschen.