Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist als zukunftsorientierte Teildisziplin neben der sog. Entscheidungsjurisprudenz zu sehen, die vorrangig vergangenheitsorientiert ist.

Sorgfältige Sachverhaltsermittlung und kreative Lösungsansätze ermöglichen mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts nach ausreichender Informationsgewinnung sowie nach sorgfältiger Beratung und Belehrung über Rechtsfolgen und Gefahren eine zielorientierte Verhandlungsführung mit dem abschließenden Vertragsentwurf.

Nachsorgende Hilfestellung bei Vertragsvollzug und -abwicklung runden die Dienstleistung ab.

Ihr Ansprechpartner: RA Bernd Lichtenstern
                                  RAin Anette v. Roedern


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