Zwangsversteigerungsrecht

Die Hauptursachen für eine Zwangsversteigerung von Grundbesitz sind Einkommensminderung infolge gescheiterter Ehen/Lebenspartnerschaften, Arbeitslosigkeit, Krankheit, gescheiterte Selbstständigkeit und mangelhafte Kreditberatung.

Das Ergebnis des Versteigerungsverfahrens hängt neben dem Bieterinteresse auch am Geschick des Terminsvertreters. Schuldner und Gläubiger haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten der Einflussnahme.

 
Zum eigentlichen Bargebot hinzuzurechen ist das sog. geringste Gebot (bestehen bleibende Rechte und Verfahrenskosten und öffentliche Grundstückslasten sowie Nebenleistungen der bestehen bleibenden Rechte), wobei regelmäßig unter Verkehrswert zugeschlagen wird.

Lösungen außerhalb der Zwangsversteigerung sind daher für Gläubiger und Schuldner meist die bessere Alternative, bedürfen aber der professionellen Beratung und Begleitung.

Ihr Ansprechpartner im Referat Zwangsversteigerungsrecht in Landsberg | München | Bernau:

 

RA Bernd Lichtenstern
Maximilian Seebrecht


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