So erkennen Sie gefälschte Steuerbescheide


- Kein Steuerbescheid erwartet? Wenn Sie aktuell keinen Bescheid erwarten, sollten Sie grundsätzlich misstrauisch werden.  
- Fehlende oder falsche Steueridentifikationsnummern: Passt die angegebene Steuernummer nicht zu Ihren bisherigen Bescheiden oder fehlt sie ganz, könnte es sich um eine Fälschung handeln. Vergleichen Sie am besten mit Ihrem letzten echten Steuerbescheid.  
- Abweichende Absenderadresse: Prüfen Sie, ob die aufgedruckte Adresse mit der in früheren Schreiben des Finanzamts übereinstimmt. Betrüger machen hier häufig Fehler.  
- Keine telefonische Bestätigung über angegebene Nummer: Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie Ihr Finanzamt direkt unter der offiziellen Rufnummer an – nicht unter der im fraglichen Schreiben angegebenen.  
- Elektronische Zustellung aktivieren: Wer über das Steuerportal „Elster“ die elektronische Bekanntgabe seiner Bescheide nutzt, erhält grundsätzlich keine Papierbescheide mehr. So verringern Sie das Risiko, auf gefälschte Briefe hereinzufallen.

 

Bei Unklarheiten oder konkreten Verdachtsmomenten nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Finanzamt oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bzw. Ihrem/r Steuerberater/Steuerberaterin auf. So vermeiden Sie, Geld an Kriminelle zu verlieren, und sichern Ihre Rechte.

 

Stand März 2025

RA Bernd Lichtenstern


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