Jahresabschluss
Egal ob Sie nun freiwillig oder verpflichtend Jahresabschlüsse nach HGB, IFRS, US-GAAP oder/und Steuerrecht erstellen müssen - wir unterstützen Sie dabei gerne!
Bei uns steht die gesetzlich erlaubte Steuerpolitik im Fokus. Ziel ist es, eine geringe und gleichmäßige Steuerlast ohne Überraschungen am Jahresende zu erreichen. Daher ist es für uns auch selbstverständlich, dass Abgrenzungsbuchungen unterjährig bereits vorgenommen werden.
Der umfangreiche Anhang nach US-GAAP und IFRS kann von uns auch erstellt werden. Wir verfügen über umfangreiche Checklisten, um die Vollständigkeit sicher zu stellen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und bei den Steuerbehörden erledigen wir ohne viel Aufhebens ebenso für Sie.
Falls Sie selber buchen, helfen wir Ihnen, den Kontenrahmen so zu gestalten, dass eine Übertragung der Daten an das Finanzamt mit wenig zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Durch unser Qualitätssicherungssytem gewährleisten wir eine hohe Qualität unserer Arbeiten, insbesondere der Jahresabschlüsse. Dazu haben wir DATEV ProCheck in der Kanzlei eingeführt. Auch streben wir kurzfristig eine Zertifizierung mit dem DStV Qualitätssiegel an.