Scheidung online

... oder doch lieber Terminsvereinbarung zur persönlichen Beratung?
 

Sind sich beide Ehegatten in allen wesentlichen Punkten nicht ganz einig, dann macht es wirtschaftlich für Sie keinen Sinn uns online mit einem Scheidungsantrag zu beauftragen, sondern es sollte dann über unser Sekretariat  ein Beratungstermin vereinbart werden.


Ihr Ansprechpartner: Anette v.Roedern
 

Scheidung online ist also nur möglich bzw. sinnvoll, wenn Einigkeit besteht in folgenden wichtigen Punkten:
 


- Beide Ehegatten wollen geschieden werden und leben seit mindestens einem Jahr getrennt, insbesondere muss der Zeitpunkt der "Trennung von Tisch und Bett" unstreitig sein (dieser wird vom Gericht in der Regel bei übereinstimmendem Sachvortrag nicht nachgeprüft).


- Ehegattenunterhalt muss einvernehmlich geregelt sein, evtl. gegenseitiger Verzicht.


- Sind Kinder vorhanden, muss Eingkeit zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt bestehen.


- Übernahme von Ehewohnung und Teilung des Hausrats ist bereits geklärt.
 
 
Anwaltszwang?

Ein Ehegatte muss einen Anwalt beauftragen, sonst kann von diesem kein Scheidungsantrag gestellt werden. Der andere muss keinen eigenen Anwalt bestellen, wenn Einigkeit zu o.g. Punkten besteht. 


Nur wenn zusätzliche Anträge gestellt werden sollen zu 
 
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung unsd Hausrat
  
ist ein eigener Anwalt auch des anderen Ehegatten erforderlich.
 
 
Schneller zur Scheidung online?
  

Ein Scheidungsverfahren - auch online - dauert üblicherweise zwischen 8 und 12 Monaten. Bei Einigkeit über den von Gesetzes wegen vorgesehenen Versorgungsausgleich (= gegenseitiger Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) kann diese Verfahrensdauer auch um ca. 3 Monate reduziert werden durch


- entweder Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren, beide Ehegatten brauchen dann aber einen eigenen Anwalt


- oder Verzicht auf den Versorgungsausgleich in notarieller Form und Vorlage dieser Urkunde binnen Jahresfrist beim Scheidungsgericht auch ohne zweiten Anwalt.


Wir rechnen in der Regel selbst dann noch bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils mit etwa mindestens 6 Monaten Verfahrensdauer.
 
 
Kosten und Prozesskostenhilfe?
 
  Auch eine "Scheidung online" kostet Geld (Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren). Bei einem Einkommen von zusammen ca. 3.000 € netto und einem Kind müssen Gerichts- und Anwaltskosten von ca. € 2.000,00 einkalkuliert werden.


Selbstverständlich kann für Sie bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit auch ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden. Hierzu müssen allerdings bestimmte Anträge gestellt werden sowie eine sog. Anlage zum Antrag auf Prozesskostenhilfe von Ihnen ausgefüllt, den Sie herunter laden, ausdrucken und uns zusenden können.
  

Wie komme ich nun mit nur einem Anwalt in 5 Schritten zur Scheidung online?
  
1. Laden Sie in unserem Downloadbereich das Formular Scheidung online herunter sowie ggf. den Antrag auf Prozesskostenhilfe, füllen diese/s aus und senden uns diese/s per Email oder Post unterschrieben zu.


2. Sie erhalten dann von uns einen vorformulierten Scheidungsantrag zur Durchsicht, sowie im Falle, dass keine Aussichten auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestehen sollten, eine Kostenrechnung für die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten.


3. Nach Geldeingang kann dann der Scheidungsantrag durch uns beim zuständigen Familiengericht zusammen mit den Gerichtsgebühren eingereicht werden.


4. Sie erhalten nach Verfahrenseröffnung einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den Sie ausfüllen und an uns zurücksenden oder überlassen uns den notariellen Verzicht auf den Versorgungsausgleich zur Vorlage bei Gericht.


5. Es wird ein Scheidungstermin anberaumt und Sie werden geschieden, die Rechtskraft tritt einen Monat später ein.


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